Veranstaltung: | GJ HN Mitgliederversammlung 2022 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.11.2022, 15:06 |
Satzung
Satzungstext
Präambel
Die GRÜNE JUGEND (GJ) Heilbronn sieht sich als Organisation zur Vernetzung und
Vertretung der jungen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen und grün-nahen
Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Frieden,
Gleichstellung der Geschlechter, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten,
Solidarität, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Wir bekennen uns zum
Selbstverständnis der Grünen Jugend und dem FINT*-Statut der Grünen Jugend
Baden-Württemberg. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des
politischen Handelns der Grünen Jugend Heilbronn.
- Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Heilbronn (GJ HN).
- Die GRÜNE JUGEND Heilbronn ist der angegliederte Jugendverband von
Bündnis 90/ Die Grünen Heilbronn, jedoch politisch und
organisatorisch selbständig. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich
auf den Stadt- und Landkreis Heilbronn. - Die GRÜNE JUGEND Heilbronn ist eine Ortsgruppe der Grünen Jugend
Baden-Württemberg und des Bundesverbands der Grünen Jugend. Hierbei
besitzt Die GRÜNE JUGEND Heilbronn Satzungs- und Programmautonomie. - Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Heilbronn ist die Stadt Heilbronn.
- Aufgaben
- Die GJ Heilbronn verfolgt folgende Aufgaben:
- Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und
Informationsarbeit, - Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen
außerhalb von Bündnis 90/Die Grünen, - Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen
Jugendorganisationen, - Vertretung der Ziele und Grundsätze der GJ Heilbronn innerhalb der
Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen
entsprechend den geltenden Beschlüssen.
- Mitgliedschaft
Mitglieder der Grünen Jugend Baden-Württemberg, die im
Tätigkeitsbereich der GRÜNEN JUGEND Heilbronn ihren Wohn-,
Wochenendsitz, Arbeits-, Ausbildungsplatz oder Studienort haben,
sind automatisch auch Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Heilbronn.
Dasselbe gilt für Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen bis zum
vollendeten 28. Lebensjahr, sofern dem nicht widersprochen wurde.Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 28.
Geburtstag oder durch Tod. Über einen Ausschluss entscheidet das
Schiedsgericht der Grünen Jugend Baden-Württemberg. Eine Berufung
vor dem Bundesschiedsgericht ist möglich, der ordentliche Rechtsweg
bleibt unberührt.Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.
- Gliederung und Aufbau
Die Grüne Jugend Heilbronn setzt sich aus den Einzelmitgliedern
zusammen.Organe der GRÜNEN JUGEND Heilbronn sind die Mitgliederversammlung
(MV), das Aktiventreffen (AT), die Arbeitskreise (AK), der Vorstand
und die Vorstandssitzung.Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Die anwesenden
Mitglieder des Organes können einzelne Personen sowie die
Öffentlichkeit mit 2/3-Mehrheit ausschließen.
- Mitgliederversammlung (MV)
Die MV ist das oberste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND
Heilbronn. Sie setzt sich aus allen anwesenden Stimmberechtigten
zusammen. Sie findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie
wird vom Vorstand elektronisch oder auf vorherigen Wunsch von 5
Mitgliedern schriftlich unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung
mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einberufen. Eine
Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies
mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist
schriftlich oder elektronisch zu stellen.Die MV
bestimmt die Grundlagen für die politische und
organisatorische Arbeit der GJ Heilbronn,nimmt Berichte entgegen,
beschließt über eingebrachte Anträge, wählt den Vorstand in
geheimer Wahl und entlastet ihn,beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
nimmt den Kassenbericht entgegen,
darf Voten vergeben.
Anträge sollten mindestens 7 Tage vor der MV eingereicht werden,
satzungsändernde Anträge müssen mindestens 7 Tage vor der
Mitgliederversammlung in Textform beim Vorstand eingereicht werden.
Der Vorstand muss diese spätestens 48 Stunden nach erhalt den
Mitgliedern zugänglich machen.Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.
- Aktiventreffen (AT)
Die Aktiventreffen bestimmen die politische Arbeit der GRÜNEN JUGEND
Heilbronn zwischen den Mitgliederversammlungen.Das Aktiventreffen
beschließt über ständige Angelegenheiten
kontrolliert den Vorstand
trägt zur politischen Meinungsbildung bei.
Der Vorstand soll die Mitglieder rechtzeitig über das Stattfinden
des AT informieren.
- Vorstand
Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im
Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der MV und des AT. Er vertritt
die GRÜNE JUGEND Heilbronn gegenüber Bündnis 90/Die Grünen und
gegenüber der Öffentlichkeit. Er soll regelmäßig den Landesvorstand
der Grünen Jugend Baden-Württemberg über Projekte der Grünen Jugend
Heilbronn informieren.Lediglich Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Heilbronn können dem Vorstand
angehören.Der Vorstand wird für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Amtszeit
endet durch Wahl eines neuen Vorstandes.Der Vorstand setzt sich aus den beiden Sprecher*innen, einem*r
Schatzmeister*in, dem*r FINTA* und Genderpolitische Sprecher*in und
zwei Beisitzer*innen zusammen. Alle Vorstandsmitglieder sind
gleichberechtigt.Der Vorstand soll mindestens einmal jährlich über die politische und
organisatorische Arbeit sowie die Verwendung der Finanzen berichten.50% der Plätze sind FINTA*-Personen vorbehalten. Mindestens eine der
Sprecher*innen muss eine FINTA*-Person sein. Sollte keine FINTA*-
Person kandidieren oder gewählt werden, bleibt dieser Platz
unbesetzt. Es besteht keine Möglichkeit, diesen Platz zu öffnen.
Offene Plätze bleiben in diesem Fall unbesetzt. Ein FINTA*-Forum
kann die Wahl der offenen Plätze freigeben. Näheres regelt das
FINTA*-Statut der Grünen Jugend Baden-Württemberg.Der Landesvorstand der Grünen Jugend Baden-Württemberg ist über die
Wahl zeitnah zu informieren.Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus,
muss auf der nächsten Mitgliederversammlung, spätestens aber nach 2
Monaten eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit nachgewählter
Mitglieder endet mit der des übrigen Vorstandes.Vorstandsmitglieder können von der MV entweder einzeln oder
gemeinsam abgewählt werden.
Vorstandssitzung
- Vorstandssitzungen stehen allen Mitgliedern offen. Stimmberechtigt
sind lediglich Vorstandsmitglieder. Die Mitglieder sind rechtzeitig
über das Stattfinden dieser zu informieren. - Die Vorstandssitzungen dienen der Vor- und Nachbereitung der Arbeit
der GRÜNEN JUGEND Heilbronn. Beschlussfähig sind diese, wenn
mindestens 50% des Vorstandes anwesend ist. - Weitreichende politische und organisatorische Entscheidungen sind
dem AT und der MV vorbehalten. - Die Ergebnisse der Vorstandssitzung sind den Mitgliedern schriftlich
zur Verfügung zu stellen. Auf Aufforderung muss der Vorstand
Entscheidungen und Prozesse gegenüber dem AT und der MV darlegen.
- Vorstandssitzungen stehen allen Mitgliedern offen. Stimmberechtigt
Schatzmeister*in
- Der*Die Schatzmeister*in wird für die Dauer von einem Jahr von der
MV gewählt. Er*Sie verwaltet die Finanzen der GRÜNEN JUGEND
Heilbronn. Er*Sie muss voll geschäftsfähig sein. - Der*Die Schatzmeister*in verwaltet die Finanzen der Grünen Jugend
Heilbronn. Er*Sie ist als Alleinverantwortliche*r berechtigt,
Verträge zur Vermögensverwaltung abzuschließen. - Auf der Mitgliederversammlung berichtet der*die Schatzmeister*in
über die Verwendung der Finanzen. - Die Grüne Jugend Heilbronn bekennt sich zu den Grundsätzen des
Genderbudgetings. Hierüber soll der*die Schatzmeister*in der
Mitgliederversammlung einen Bericht vorlegen.
- Der*Die Schatzmeister*in wird für die Dauer von einem Jahr von der
Allgemeine Bestimmungen
- Wahlen sind geheim durchzuführen.
- Bei Einzelwahlen ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Absolute
Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erreicht. Sollte dies
keine*r Bewerber*in gelingen, ist im zweiten Wahlgang gewählt, wer
die einfache Mehrheit, mindestens aber 20% der abgegebenen, gültigen
Stimmen erhält. - Wahlen in gleiche Ämter können in einem Wahlgang durchgeführt
werden. Gibt es mehr Bewerber*innen als Plätze, wird die Stimmenzahl
auf 2/3 der Anzahl zu besetzenden Plätze reduziert. Gewählt ist, wer
die meisten, mindestens aber 20% der gültigen Stimmen erhält. - Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds
wird eine Abstimmung geheim durchgeführt. Beschlüsse werden mit der
Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. - Diese Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden
Mitglieder beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn die
Anträge fristgerecht eingereicht und den Mitgliedern weitergeleitet
wurden. - Die Mitgliederversammlung kann Kandidaturen für Ämter und Mandate in
anderen Organisationen, im Speziellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Heilbronn auf Antrag politisch unterstützen (Votum).- Ein Votum enthält die Aussage, dass die unterstützte
Kandidatur im Interesse der GRÜNEN JUGEND Heilbronn liegt,
insbesondere dass der*die Kandidat*in geeignet ist, die
politischen Ziele und Vorstellungen der GRÜNEN JUGEND
Heilbronn in diesem Gremium voranzubringen oder umzusetzen. - Ein Votum berechtigt den*die Kandidat*in das Votum bei seiner
Bewerbung anzuführen und damit zu werben. - Die Vergabe eines Votums ist nur nach erfolgreich
verabschiedetem Antrag möglich, indem nach dem Frauen*-,
Inter*-, Nicht-Binäre- und Trans*-Personenstatut die Anzahl
der zu vergebenden Voten genau festgelegt wird. - Liegt nur eine Bewerbung vor, muss im ersten Wahlgang die
absolute Mehrheit der Stimmen erreicht werden. Andernfalls
wird kein Votum vergeben. - Liegen mehrere Bewerbungen für die gleiche Position vor, so
erhält das Votum, wer die absolute Mehrheit der Stimmen
erreicht. Gelingt dies bei der ersten Abstimmung niemandem,
findet eine zweite Abstimmung zwischen den beiden Personen
statt, die im ersten Durchgang die jeweils meisten Stimmen auf
sich vereinigen konnten. - Das Votum erhält, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf
sich vereinigt. Gelingt dies keiner der Bewerber*innen, so
findet eine dritte Abstimmung statt. An ihr nimmt nur teil,
wer bei der vorangegangenen Abstimmung die meisten Stimmen auf
sich vereinigen konnte. Erhält er/sie* die absolute Mehrheit
der Stimmen im dritten Durchgang nicht, so gilt das Votum als
verweigert. - Liegen lediglich zwei Bewerbungen für eine Position vor, so
entfällt der erste Abstimmungsdurchgang. Abweichende Verfahren
können von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Ein Votum enthält die Aussage, dass die unterstützte
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder, sowie Personen, die
das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ihren Wohn-,
Wochenendsitz, Arbeits-, Ausbildungsplatz oder Studienort im
Tätigkeitsbereich der GRÜNEN JUGEND Heilbronn haben.
Auflösung
- Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND Heilbronn kann nur durch eine eigens
dafür einberufene MV mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden
Mitglieder beschlossen werden. - Das Restvermögen fällt, sofern die MV nichts anderes beschließt, an
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heilbronn, mit der Auflage, es für die
Förderung der Jugend in der Partei einzusetzen. - Der Landesvorstand der GJBW ist über die Auflösung der Ortsgruppe zu
informieren
- Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND Heilbronn kann nur durch eine eigens
Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom
17.12.2022 in Kraft. Zuletzt geändert durch den Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 17.12.2022.
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