Basiert auf dem Änderungsantrag: | SÄ1 zu Satzung |
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Antragsteller*in: | Vorstand Grüne Jugend Heilbronn (dort beschlossen am: 16.12.2022) |
Status: | Angenommen (9 Ja, 3 Enthaltungen, 1 Nein) |
Eingereicht: | 15.12.2022, 18:28 |
SÄ2 zu Satzung
Satzungstext
Präambel
Die GRÜNE JUGEND (GJ) Heilbronn sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Frieden, Gleichstellung der Geschlechter, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Wir bekennen uns zum Selbstverständnis der Grünen Jugend und dem FINTA*-Statut der Grünen Jugend Baden-Württemberg. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns der Grünen Jugend Heilbronn.
- Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Heilbronn (GJ HN).
- Die GRÜNE JUGEND Heilbronn ist der angegliederte Jugendverband von Bündnis 90/ Die Grünen Heilbronn, jedoch politisch und organisatorisch selbständig. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf den Stadt- und Landkreis Heilbronn.
- Die GRÜNE JUGEND Heilbronn ist eine Ortsgruppe der Grünen Jugend Baden-Württemberg und des Bundesverbands der Grünen Jugend. Hierbei besitzt Die GRÜNE JUGEND Heilbronn Satzungs- und Programmautonomie.
- Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Heilbronn ist die Stadt Heilbronn.
- Aufgaben
- Die GJ Heilbronn verfolgt folgende Aufgaben:
- Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit,
- Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außerhalb von Bündnis 90/Die Grünen,
- Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen,Vertretung der Ziele und Grundsätze der GJ Heilbronn innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen entsprechend den geltenden Beschlüssen.
- Mitgliedschaft
- Mitglieder der Grünen Jugend Baden-Württemberg, die im Tätigkeitsbereich der GRÜNEN JUGEND Heilbronn ihren Wohn-, Wochenendsitz, Arbeits-, Ausbildungsplatz oder Studienort haben, sind automatisch auch Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Heilbronn.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 28. Geburtstag oder durch Tod. Über einen Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht der Grünen Jugend Baden-Württemberg. Eine Berufung vor dem Bundesschiedsgericht ist möglich, der ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt.
Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.
- Gliederung und Aufbau
- Die Grüne Jugend Heilbronn setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen.
- Organe der GRÜNEN JUGEND Heilbronn sind die Mitgliederversammlung (MV), das Aktiventreffen (AT), die Arbeitskreise (AK), der Vorstand und die Vorstandssitzung.
- Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Die anwesenden Mitglieder des Organes können einzelne Personen sowie die Öffentlichkeit mit 2/3-Mehrheit ausschließen.
- Die GRÜNE JUGEND Heilbronn hat eine FINTA*Gruppe, die sich geschlossen trifft und als safe space innerhalb der OG sowie zum allgemeinen Austausch unter den FINTA*s der OG dient.
- Mitgliederversammlung (MV)
Die MV ist das oberste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Heilbronn. Sie setzt sich aus allen anwesenden Stimmberechtigten zusammen. Sie findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand elektronisch oder auf vorherigen Wunsch von 5 Mitgliedern schriftlich unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einberufen. Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich oder elektronisch zu stellen.
Die MV
bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der GJ Heilbronn,
nimmt Berichte entgegen,
beschließt über eingebrachte Anträge, wählt den Vorstand in geheimer Wahl und entlastet ihn,
beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
nimmt den Kassenbericht entgegen,
darf Voten vergeben.
Anträge sollten mindestens 4 Tage vor der MV eingereicht werden, satzungsändernde Anträge müssen mindestens 4 Tage vor der Mitgliederversammlung in Textform beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss diese spätestens 48 Stunden nach Erhalt den Mitgliedern zugänglich machen.
Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.
- Aktiventreffen (AT)
Die Aktiventreffen bestimmen die politische Arbeit der GRÜNEN JUGEND Heilbronn zwischen den Mitgliederversammlungen.
Das Aktiventreffen
beschließt über ständige Angelegenheiten
kontrolliert den Vorstand
trägt zur politischen Meinungsbildung bei.
- Der Vorstand soll die Mitglieder rechtzeitig über das Stattfinden des AT informieren.
- Im Aktiventreffen gelten Kommunikations- und Verhaltensregeln, die im Anhang an die Satzung veröffentlicht sind. Das Aktiventreffen bestimmt für jedes Treffen eine wechselnde Person (Awarenessbeauftragte), die auf die Einhaltung der Kommunikations- und Verhaltensregeln sowie der Werte unserer Organisation achtet.
- Vorstand
Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der MV und des AT. Er vertritt die GRÜNE JUGEND Heilbronn gegenüber Bündnis 90/Die Grünen und gegenüber der Öffentlichkeit. Er soll regelmäßig den Landesvorstand der Grünen Jugend Baden-Württemberg über Projekte der Grünen Jugend Heilbronn informieren.
Lediglich Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Heilbronn können dem Vorstand angehören.
Der Vorstand wird für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch Wahl eines neuen Vorstandes.
Der Vorstand setzt sich aus den beiden Sprecher*innen, einem*r Schatzmeister*in, und zwei Beisitzer*innen zusammen. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.
Der Vorstand soll mindestens einmal jährlich über die politische und organisatorische Arbeit sowie die Verwendung der Finanzen berichten.
50% der Plätze sind FINTA*-Personen vorbehalten. Mindestens eine der Sprecher*innen muss eine FINTA*-Person sein. Sollte keine FINTA*-Person kandidieren oder gewählt werden, bleibt dieser Platz unbesetzt. Es besteht keine Möglichkeit, diesen Platz zu öffnen. Offene Plätze bleiben in diesem Fall unbesetzt.
Der Landesvorstand der Grünen Jugend Baden-Württemberg ist über die Wahl zeitnah zu informieren.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der nächsten Mitgliederversammlung, spätestens aber nach 2 Monaten eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit nachgewählter Mitglieder endet mit der des übrigen Vorstandes.
Vorstandsmitglieder können von der MV entweder einzeln oder gemeinsam abgewählt werden.
Vorstandssitzung
- Vorstandssitzungen stehen allen Mitgliedern offen. Stimmberechtigt sind lediglich Vorstandsmitglieder. Die Mitglieder sind rechtzeitig über das Stattfinden dieser zu informieren.
- Die Vorstandssitzungen dienen der Vor- und Nachbereitung der Arbeit der GRÜNEN JUGEND Heilbronn. Beschlussfähig sind diese, wenn mindestens 50% des Vorstandes anwesend ist.
- Weitreichende politische und organisatorische Entscheidungen sind dem AT und der MV vorbehalten.
- Die Ergebnisse der Vorstandssitzung sind den Mitgliedern schriftlich zur Verfügung zu stellen. Auf Aufforderung muss der Vorstand Entscheidungen und Prozesse gegenüber dem AT und der MV darlegen.
Schatzmeister*in
- Der*Die Schatzmeister*in wird für die Dauer von einem Jahr von der MV gewählt. Er*Sie muss voll geschäftsfähig sein.
- Er*Sie ist als Alleinverantwortliche*r berechtigt, Verträge zur Vermögensverwaltung abzuschließen.
- Auf der Mitgliederversammlung berichtet der*die Schatzmeister*in über die Verwendung der Finanzen.
- Die Grüne Jugend Heilbronn bekennt sich zu den Grundsätzen des Genderbudgetings. Hierüber soll der*die Schatzmeister*in der Mitgliederversammlung einen Bericht vorlegen.
- Finanzen
- Die GRÜNE JUGEND Heilbronn verfügt über ein jährliches Budget von 500 EUR. Der Kreisverband Heilbronn von BÜNDNIS 90/Die Grünen stellt der GJ dieses Budget. Das Budget versteht sich als jährliche Pauschalsumme, die sich nicht kummuliert. Das Budget kann jederzeit mit der Schatzmeisterei oder dem Kreisvorstand Heilbronn von BÜNDNIS 90/Die Grünen neu verhandelt werden.
- Die Finanzen werden von dem*der amtierenden Schatzmeister*in und dem Kreisverband Heilbronn BÜNDNIS 90/Die Grünen geführt.
- Rechnungen und Auslagen sind an die Schatzmeisterrei des Kreisverbandes Heilbronn BÜNDNIS 90/Die Grünen weiterzuleiten.
- Der Vorstand der GRÜNEN JUGEND Heilbronn tätigt Ausgaben auf Beschluss eines ATs. In Ausnahmefällen kann der Vorstand Ausgaben von bis zu 100 EUR ohne Beschluss eines ATs tätigen. In diesem Fall informiert der Vorstand die Mitglieder spätestens im nächsten AT über die getätigten Ausgaben.
Allgemeine Bestimmungen
- Wahlen sind geheim durchzuführen.
- Bei Einzelwahlen ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Absolute Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erreicht. Sollte dies keine*r Bewerber*in gelingen, ist im zweiten Wahlgang gewählt, wer die einfache Mehrheit, mindestens aber 20% der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält.
- Wahlen in gleiche Ämter können in einem Wahlgang durchgeführt werden. Gibt es mehr Bewerber*innen als Plätze, wird die Stimmenzahl auf 2/3 der Anzahl zu besetzenden Plätze reduziert. Gewählt ist, wer die meisten, mindestens aber 20% der gültigen Stimmen erhält.
- Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds wird eine Abstimmung geheim durchgeführt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
- Diese Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn die Anträge fristgerecht eingereicht und den Mitgliedern weitergeleitet wurden.
- Die Mitgliederversammlung kann Kandidaturen für Ämter und Mandate in anderen Organisationen, im Speziellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heilbronn auf Antrag politisch unterstützen (Votum).
- Ein Votum enthält die Aussage, dass die unterstützte Kandidatur im Interesse der GRÜNEN JUGEND Heilbronn liegt, insbesondere dass der*die Kandidat*in geeignet ist, die politischen Ziele und Vorstellungen der GRÜNEN JUGEND Heilbronn in diesem Gremium voranzubringen oder umzusetzen.
- Ein Votum berechtigt den*die Kandidat*in das Votum bei seiner Bewerbung anzuführen und damit zu werben.
- Die Vergabe eines Votums ist nur nach erfolgreich verabschiedetem Antrag möglich, indem nach dem Frauen*-, Inter*-, Nicht-Binäre- und Trans*-Personenstatut die Anzahl der zu vergebenden Voten genau festgelegt wird.
- Liegt nur eine Bewerbung vor, muss im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht werden. Andernfalls wird kein Votum vergeben.
- Liegen mehrere Bewerbungen für die gleiche Position vor, so erhält das Votum, wer die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht. Gelingt dies bei der ersten Abstimmung niemandem, findet eine zweite Abstimmung zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Durchgang die jeweils meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.
- Das Votum erhält, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keiner der Bewerber*innen, so findet eine dritte Abstimmung statt. An ihr nimmt nur teil, wer bei der vorangegangenen Abstimmung die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Erhält er/sie* die absolute Mehrheit der Stimmen im dritten Durchgang nicht, so gilt das Votum als verweigert.
- Liegen lediglich zwei Bewerbungen für eine Position vor, so entfällt der erste Abstimmungsdurchgang. Abweichende Verfahren können von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Heilbronn.
- Auflösung
- Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND Heilbronn kann nur durch eine eigens dafür einberufene MV mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
- Das Restvermögen fällt, sofern die MV nichts anderes beschließt, an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heilbronn, mit der Auflage, es für die Förderung der Jugend in der Partei einzusetzen.
- Der Landesvorstand der GJBW ist über die Auflösung der Ortsgruppe zu informieren
- Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 17.12.2022 in Kraft. Zuletzt geändert durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.12.2022.
Änderungsanträge zu diesem Änderungsantrag
- SÄ3 (Johannes Scheiger (KV Heilbronn), Abgelehnt)
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